Barrierefreiheitserklärung

Die GEDISA ist bestrebt, ihre Website sowie ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Produkte und Anwendungen sind teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.

 

GEDISA Website

www.gedisa.de

Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA. 

Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 30. Juni 2025 und manueller Prüfung. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt. 

 

Folgende Probleme wurden festgestellt: 

  • Buttons 
    Einige Schaltflächen (Buttons) haben keinen zugänglichen Namen, wodurch sie von Screenreadern nicht verständlich erkannt werden. 
  • Bilder
    Bild-Elementen fehlen alt-Attribute, was bedeutet, dass sie für blinde oder sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer nicht beschrieben werden. 
  • Links
    Manche Links haben keinen unterscheidbaren (sprechenden) Namen, was die Orientierung mit Screenreadern erschwert. 
  • Formularfelder
    <select>-Elemente haben keine zugeordneten Labels, was die Bedienbarkeit von Formularen einschränkt. 
  • Viewport-Einstellung
    Die Seite verwendet user-scalable="no", wodurch das Zoomen auf mobilen Geräten unterbunden wird – ein Nachteil für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigung. 
  • Touch-Ziele
    Interaktive Elemente sind zu klein oder liegen zu eng beieinander, was die Bedienung per Touchscreen erschwert. 
  • Farbkontrast
    Der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist nicht ausreichend, was die Lesbarkeit beeinträchtigt. 
  • ARIA
    Es werden ARIA-Rollen auf nicht kompatiblen Elementen verwendet, was zu Problemen bei der Nutzung mit assistiven Technologien führen kann. 
  • Video
    <video>-Elemente enthalten keine Untertitelspur mit kind="captions", was die Zugänglichkeit für hörbehinderte Nutzerinnen und Nutzer einschränkt. 
  • PDF-Dokumente
    Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sie enthalten keine oder unvollständige semantische Struktur (z. B. fehlende Tags, Überschriften oder Alternativtexte), was die Nutzung mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien einschränkt. 

 

Startseite:

1. Schaltflächen ohne sprechende Namen 
Einige Buttons, z. B. Pfeiltasten und Navigationspunkte im Karussell (Slider), haben keine eindeutigen Namen für Screenreader. Das bedeutet, dass Menschen mit Sehbehinderung nicht wissen, welche Funktion die Schaltfläche hat, weil sie nur als „Schaltfläche“ vorgelesen wird. 

2. Bilder ohne Alternativtext (alt-Attribut) 
Einige Bilder haben keine Beschreibung im alt-Attribut. Für blinde Nutzerinnen und Nutzer, die Screenreader verwenden, fehlen damit wichtige Informationen zu den Bildern. 

3. Links ohne eindeutigen Namen 
Links wie das Firmenlogo und die Social-Media-Symbole (Facebook, YouTube, Instagram, LinkedIn) haben keine beschreibenden Texte für Screenreader. Das erschwert die Orientierung für Nutzerinnen und Nutzer, die Hilfstechnologien verwenden. 

4. Auswahllisten (select) ohne passende Beschriftung (label) 
Dropdown-Menüs, zum Beispiel für die Anrede („Herr“, „Frau“, „Divers“), haben keine sichtbare oder zugeordnete Beschriftung. Das macht es schwierig, die Auswahl mit Screenreadern zu verstehen. 

5. Eingeschränkte Zoomfunktion 
Die Zoomfunktion auf mobilen Geräten ist eingeschränkt, weil der Meta-Viewport-Tag das Vergrößern deaktiviert oder begrenzt. Menschen mit Sehbehinderung können die Seite so nicht gut vergrößern. 

6. Kleine und eng beieinanderliegende Berührungsziele 
Buttons und Navigationspunkte sind oft zu klein oder zu eng beieinander, was die Bedienung für Menschen mit motorischen Einschränkungen erschwert. 

7. Schlechter Farbkontrast 
Manche Texte und Buttons haben nicht genug Farbkontrast zum Hintergrund. Das erschwert das Lesen für Menschen mit Sehschwäche. 

8. Falsche Verwendung von ARIA-Rollen 
Manche Artikel oder Karten sind technisch als „Button“ markiert, obwohl sie das nicht sind. Das führt bei Hilfsmitteln zu Verwirrung. 

9. Videos ohne Untertitel 
Eingebettete Videos enthalten keine Untertitel. Das erschwert gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen das Verstehen der Inhalte. 

 

Über Uns:

1. Eingeschränkte Zoomfunktion 
Die Möglichkeit, die Inhalte auf mobilen Geräten zu vergrößern, ist eingeschränkt. Das erschwert das Lesen für Menschen mit Sehbehinderungen. 

2. Falsche technische Kennzeichnungen 
Einige Bereiche auf der Seite sind technisch so ausgezeichnet, dass Hilfsmittel wie Screenreader sie falsch interpretieren können. Zum Beispiel werden Projektbeschreibungen als Schaltflächen markiert, obwohl sie keine sind. 

3. Links ohne eindeutige Bezeichnungen 
Mehrere Links, zum Beispiel das Firmenlogo und die Social-Media-Links (Facebook, YouTube, Instagram, LinkedIn), haben keine klaren Beschreibungen. Dadurch fällt es Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern schwer, den Zweck dieser Links zu verstehen. 

 

News & Presse:

1. Eingeschränkte Zoomfunktion 
Die Zoomfunktion auf der Seite ist deaktiviert oder stark eingeschränkt. Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen können die Inhalte dadurch nicht vergrößern, was das Lesen erschwert. 

2. Zu kleine oder eng beieinanderliegende Schaltflächen 
Die Schaltflächen für die Seitennavigation sind teilweise zu klein oder stehen zu dicht beieinander. Das macht es schwierig, sie mit dem Finger auf Touch-Geräten sicher zu treffen. 

3. Falsche technische Auszeichnungen (ARIA-Attribute) 
Einige technische Auszeichnungen, die für Hilfsmittel wie Screenreader wichtig sind, werden an falschen Stellen verwendet. Dadurch können Inhalte falsch vorgelesen oder nicht richtig verstanden werden. 

4. Falsche Kennzeichnung von Elementen 
Einige Bereiche, die keine Schaltflächen sind, werden als solche gekennzeichnet. Das kann zu Verwirrung führen, wenn Hilfsmittel die Seite vorlesen. 

5. Fehlende klare Bezeichnungen bei Links 
Mehrere Links, besonders bei Logos und Social-Media-Icons, haben keine klaren Beschreibungen. Das erschwert es Screenreader-Nutzerinnen und Nutzer, den Zweck der Links zu erkennen. 

6. Fehlerhafte Struktur bei Listen 
Einige Listen auf der Seite sind nicht korrekt aufgebaut. Das kann die Navigation mit Hilfsmitteln erschweren. 

 

Jobs:

1. Einschränkung der Zoomfunktion 
Die Zoomfunktion auf der Seite ist deaktiviert. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen nicht frei in die Inhalte hineinzoomen können, was das Lesen erschwert. 

2. Unzulässige technische Attribute 
Einige Elemente auf der Seite verwenden technische Auszeichnungen, die für ihre Funktion nicht geeignet sind. Das kann dazu führen, dass Hilfsmittel wie Screenreader die Inhalte nicht richtig erfassen. 

3. Fehlende aussagekräftige Linknamen 
Mehrere Links auf der Seite haben keine klaren und verständlichen Namen. Das macht es für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern schwierig, die Navigation zu verstehen und die Seite zu bedienen. 

 

Downloads:

1. Einschränkung der Zoomfunktion 
Die Zoomfunktion wurde deaktiviert. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen nicht frei in die Inhalte hineinzoomen können, was das Lesen erschwert. 

2. Unzulässige ARIA-Attribute 
Einige Elemente auf der Seite verwenden technische Attribute, die nicht für den jeweiligen Zweck vorgesehen sind. Das kann dazu führen, dass Hilfstechnologien wie Screenreader die Inhalte nicht korrekt erfassen und vorlesen können. 

3. Fehlende aussagekräftige Linknamen 
Mehrere Links auf der Seite haben keine eindeutigen und verständlichen Namen. Für Nutzer:innen von Screenreadern ist es dadurch schwer zu erkennen, wohin die Links führen, was die Navigation erschwert. 

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten 

Auf der Download-Seite sind PDF-Dateien verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Mögliche Probleme sind: 

  • Fehlende klare Strukturierung (z. B. Überschriften, Listen oder Tabellen) 
  • Keine festgelegte Lesereihenfolge, was das Vorlesen erschwert 
  • Fehlende oder unzureichende Beschreibungen für enthaltene Bilder 
  • Text, der nicht durchsuchbar oder schwer lesbar ist (z. B. bei eingescannten Dokumenten) 
  • Keine Angabe der Sprache im Dokument 

Diese Einschränkungen können es für Menschen mit Sehbehinderung oder anderen Beeinträchtigungen erschweren, die Inhalte der PDF-Dokumente zu erfassen. 

 

Academy:

1. Eingeschränkte Zoomfunktion 
Die Möglichkeit, die Seite zu vergrößern, ist eingeschränkt. Menschen mit Sehbeeinträchtigung können die Inhalte nicht frei heranzoomen. 

2. Technisch falsche Kennzeichnungen 
Ein Menü auf der Seite verwendet technische Auszeichnungen, die nicht korrekt sind. Dadurch können Hilfsmittel die Inhalte falsch vorlesen. 

3. Schaltflächen ohne verständlichen Namen 
Einige Pfeiltasten („Zurück“ und „Weiter“) haben keine eindeutige Bezeichnung für Menschen, die Screenreader nutzen. 

4. Bilder ohne Beschreibung 
Mehrere Bilder auf der Seite haben keine Textbeschreibung, die sie für blinde oder sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer verständlich macht. 

5. Links ohne klare Bezeichnung 
Das Firmenlogo und die Links zu Social-Media-Kanälen (Facebook, YouTube, Instagram, LinkedIn) haben keine eindeutige Beschriftung, was die Navigation erschwert. 

6. Auswahlfeld ohne passende Beschriftung 
Das Dropdown-Menü für die Anrede (Herr, Frau, Divers) hat keine zugehörige Beschriftung, die erklärt, wofür die Auswahl ist. 

7. Zu geringer Farbkontrast 
Der Button „Newsletter bestellen“ ist farblich nicht gut genug vom Hintergrund abgehoben, was das Lesen erschwert. 

8. Überschriften sind nicht richtig strukturiert 
Die Reihenfolge der Überschriften ist nicht logisch. Das kann die Orientierung auf der Seite erschweren. 

9. Video ohne Untertitel 
Das eingebettete Video hat keine Untertitel für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen. 

 

Mein ApothekenPortal

Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA. 

Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 27. Juni 2025 und manueller Prüfung. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt. 

 

Folgende Probleme wurden festgestellt: 

  1. Farbkontrast
    Der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist an einigen Stellen unzureichend und erschwert die Lesbarkeit. 
  2. Links 
    Manche Links haben keinen erkennbaren (sprechenden) Namen, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert. 
  3. Touch-Ziele 
    Bedienelemente (z. B. Buttons, Links) sind zu klein oder liegen zu eng beieinander, was insbesondere auf mobilen Geräten problematisch ist. 
  4. Überschriftenstruktur
    Überschriften sind nicht in einer logisch absteigenden Reihenfolge (z. B. H1 → H3 ohne H2), was die Navigation für assistive Technologien behindert. 
  5. PDF-Dokumente
    Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sie enthalten keine oder unvollständige semantische Struktur (z. B. fehlende Tags, Überschriften oder Alternativtexte), was die Nutzung mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien einschränkt. 

 

ApoGuide Landingpage

www.apoguide.de

Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA. 

Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 27. Juni 2025. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt. 

 

Folgende Probleme wurden festgestellt: 

1. ARIA-Rollen
Elemente mit einer ARIA-role, die bestimmte untergeordnete Elemente mit spezifischen role-Angaben erfordern, enthalten diese erforderlichen untergeordneten Rollen nicht vollständig. Dies kann die Nutzung durch Screenreader beeinträchtigen.

2. Links
Manche Links haben keinen unterscheidbaren (sprechenden) Namen, was die Bedienung und Orientierung mit assistiven Technologien wie Screenreadern erschwert. 

 

ApoPortal Landingpage

www.apoportal.de 

Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA. 

Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 27. Juni 2025. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt. 

 

Folgende Probleme wurden festgestellt: 

  • Farbkontrast
    Der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist an einigen Stellen unzureichend und erschwert die Lesbarkeit. 
     
  • Links
    Manche Links haben keinen erkennbaren (sprechenden) Namen, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert. 

 

ApoGuide App 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit unserer ApoGuide App finden Sie unter folgendem Link:

https://www.apoguide.de/barrierefreiheit

 

IDP – Login

Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA. 

Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 27. Juni 2025 und manueller Prüfung. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt. 

 

Folgende Probleme wurden festgestellt: 

Navigation 

Einige Elemente haben einen [tabindex]-Wert größer als 0. 
Dies bietet Verbesserungspotenzial für die Tastaturnavigation innerhalb der Anwendung. 

 

Da sich unsere Website sowie die benannten Produkte und Anwendung bereits am Markt befinden, sind diese noch nicht vollständig barrierefrei.

 

Allgemeiner Hinweis: 

Da sich unsere Website sowie die benannten Produkte und Anwendung bereits am Markt befinden, sind diese noch nicht vollständig barrierefrei. Alle aufgelisteten Mängel werden kontinuierlich geprüft und schrittweise behoben.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 erfolgte durch eine Selbstbewertung der GEDISA und einer Analyse per Google Lighthouse.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website, Produkte und Anwendungen aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

GEDISA – Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH
Yorckstraße 22- 24
14467 Potsdam

Telefon: +49 (0)331 769974 - 0 
E-Mail: support@mein-apothekenportal.de
Internet: www.gedisa.de

 

Schlichtungsverfahren § 16 Buchst. b BGG

Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

Diese Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt.

Kontakt zu Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de