Barrierefreiheitserklärung
Die GEDISA ist bestrebt, ihre Website sowie ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Produkte und Anwendungen sind teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
GEDISA Website
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA.
Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 30. Juni 2025 und manueller Prüfung. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt.
Folgende Probleme wurden festgestellt:
- Buttons
Einige Schaltflächen (Buttons) haben keinen zugänglichen Namen, wodurch sie von Screenreadern nicht verständlich erkannt werden. - Bilder
Bild-Elementen fehlen alt-Attribute, was bedeutet, dass sie für blinde oder sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer nicht beschrieben werden. - Links
Manche Links haben keinen unterscheidbaren (sprechenden) Namen, was die Orientierung mit Screenreadern erschwert. - Formularfelder
<select>-Elemente haben keine zugeordneten Labels, was die Bedienbarkeit von Formularen einschränkt. - Viewport-Einstellung
Die Seite verwendet user-scalable="no", wodurch das Zoomen auf mobilen Geräten unterbunden wird – ein Nachteil für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigung. - Touch-Ziele
Interaktive Elemente sind zu klein oder liegen zu eng beieinander, was die Bedienung per Touchscreen erschwert. - Farbkontrast
Der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist nicht ausreichend, was die Lesbarkeit beeinträchtigt. - ARIA
Es werden ARIA-Rollen auf nicht kompatiblen Elementen verwendet, was zu Problemen bei der Nutzung mit assistiven Technologien führen kann. - Video
<video>-Elemente enthalten keine Untertitelspur mit kind="captions", was die Zugänglichkeit für hörbehinderte Nutzerinnen und Nutzer einschränkt. - PDF-Dokumente
Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sie enthalten keine oder unvollständige semantische Struktur (z. B. fehlende Tags, Überschriften oder Alternativtexte), was die Nutzung mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien einschränkt.
Startseite
1. Schaltflächen ohne sprechende Namen
Einige Buttons, z. B. Pfeiltasten und Navigationspunkte im Karussell (Slider), haben keine eindeutigen Namen für Screenreader. Das bedeutet, dass Menschen mit Sehbehinderung nicht wissen, welche Funktion die Schaltfläche hat, weil sie nur als „Schaltfläche“ vorgelesen wird.
2. Bilder ohne Alternativtext (alt-Attribut)
Einige Bilder haben keine Beschreibung im alt-Attribut. Für blinde Nutzerinnen und Nutzer, die Screenreader verwenden, fehlen damit wichtige Informationen zu den Bildern.
3. Links ohne eindeutigen Namen
Links wie das Firmenlogo und die Social-Media-Symbole (Facebook, YouTube, Instagram, LinkedIn) haben keine beschreibenden Texte für Screenreader. Das erschwert die Orientierung für Nutzerinnen und Nutzer, die Hilfstechnologien verwenden.
4. Auswahllisten (select) ohne passende Beschriftung (label)
Dropdown-Menüs, zum Beispiel für die Anrede („Herr“, „Frau“, „Divers“), haben keine sichtbare oder zugeordnete Beschriftung. Das macht es schwierig, die Auswahl mit Screenreadern zu verstehen.
5. Eingeschränkte Zoomfunktion
Die Zoomfunktion auf mobilen Geräten ist eingeschränkt, weil der Meta-Viewport-Tag das Vergrößern deaktiviert oder begrenzt. Menschen mit Sehbehinderung können die Seite so nicht gut vergrößern.
6. Kleine und eng beieinanderliegende Berührungsziele
Buttons und Navigationspunkte sind oft zu klein oder zu eng beieinander, was die Bedienung für Menschen mit motorischen Einschränkungen erschwert.
7. Schlechter Farbkontrast
Manche Texte und Buttons haben nicht genug Farbkontrast zum Hintergrund. Das erschwert das Lesen für Menschen mit Sehschwäche.
8. Falsche Verwendung von ARIA-Rollen
Manche Artikel oder Karten sind technisch als „Button“ markiert, obwohl sie das nicht sind. Das führt bei Hilfsmitteln zu Verwirrung.
9. Videos ohne Untertitel
Eingebettete Videos enthalten keine Untertitel. Das erschwert gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen das Verstehen der Inhalte.
Über Uns
1. Eingeschränkte Zoomfunktion
Die Möglichkeit, die Inhalte auf mobilen Geräten zu vergrößern, ist eingeschränkt. Das erschwert das Lesen für Menschen mit Sehbehinderungen.
2. Falsche technische Kennzeichnungen
Einige Bereiche auf der Seite sind technisch so ausgezeichnet, dass Hilfsmittel wie Screenreader sie falsch interpretieren können. Zum Beispiel werden Projektbeschreibungen als Schaltflächen markiert, obwohl sie keine sind.
3. Links ohne eindeutige Bezeichnungen
Mehrere Links, zum Beispiel das Firmenlogo und die Social-Media-Links (Facebook, YouTube, Instagram, LinkedIn), haben keine klaren Beschreibungen. Dadurch fällt es Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern schwer, den Zweck dieser Links zu verstehen.
News & Presse
1. Eingeschränkte Zoomfunktion
Die Zoomfunktion auf der Seite ist deaktiviert oder stark eingeschränkt. Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen können die Inhalte dadurch nicht vergrößern, was das Lesen erschwert.
2. Zu kleine oder eng beieinanderliegende Schaltflächen
Die Schaltflächen für die Seitennavigation sind teilweise zu klein oder stehen zu dicht beieinander. Das macht es schwierig, sie mit dem Finger auf Touch-Geräten sicher zu treffen.
3. Falsche technische Auszeichnungen (ARIA-Attribute)
Einige technische Auszeichnungen, die für Hilfsmittel wie Screenreader wichtig sind, werden an falschen Stellen verwendet. Dadurch können Inhalte falsch vorgelesen oder nicht richtig verstanden werden.
4. Falsche Kennzeichnung von Elementen
Einige Bereiche, die keine Schaltflächen sind, werden als solche gekennzeichnet. Das kann zu Verwirrung führen, wenn Hilfsmittel die Seite vorlesen.
5. Fehlende klare Bezeichnungen bei Links
Mehrere Links, besonders bei Logos und Social-Media-Icons, haben keine klaren Beschreibungen. Das erschwert es Screenreader-Nutzerinnen und Nutzer, den Zweck der Links zu erkennen.
6. Fehlerhafte Struktur bei Listen
Einige Listen auf der Seite sind nicht korrekt aufgebaut. Das kann die Navigation mit Hilfsmitteln erschweren.
Jobs
1. Einschränkung der Zoomfunktion
Die Zoomfunktion auf der Seite ist deaktiviert. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen nicht frei in die Inhalte hineinzoomen können, was das Lesen erschwert.
2. Unzulässige technische Attribute
Einige Elemente auf der Seite verwenden technische Auszeichnungen, die für ihre Funktion nicht geeignet sind. Das kann dazu führen, dass Hilfsmittel wie Screenreader die Inhalte nicht richtig erfassen.
3. Fehlende aussagekräftige Linknamen
Mehrere Links auf der Seite haben keine klaren und verständlichen Namen. Das macht es für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern schwierig, die Navigation zu verstehen und die Seite zu bedienen.
Downloads
1. Einschränkung der Zoomfunktion
Die Zoomfunktion wurde deaktiviert. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen nicht frei in die Inhalte hineinzoomen können, was das Lesen erschwert.
2. Unzulässige ARIA-Attribute
Einige Elemente auf der Seite verwenden technische Attribute, die nicht für den jeweiligen Zweck vorgesehen sind. Das kann dazu führen, dass Hilfstechnologien wie Screenreader die Inhalte nicht korrekt erfassen und vorlesen können.
3. Fehlende aussagekräftige Linknamen
Mehrere Links auf der Seite haben keine eindeutigen und verständlichen Namen. Für Nutzer:innen von Screenreadern ist es dadurch schwer zu erkennen, wohin die Links führen, was die Navigation erschwert.
Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Auf der Download-Seite sind PDF-Dateien verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Mögliche Probleme sind:
Fehlende klare Strukturierung (z. B. Überschriften, Listen oder Tabellen)
Keine festgelegte Lesereihenfolge, was das Vorlesen erschwert
Fehlende oder unzureichende Beschreibungen für enthaltene Bilder
Text, der nicht durchsuchbar oder schwer lesbar ist (z. B. bei eingescannten Dokumenten)
Keine Angabe der Sprache im Dokument
Diese Einschränkungen können es für Menschen mit Sehbehinderung oder anderen Beeinträchtigungen erschweren, die Inhalte der PDF-Dokumente zu erfassen.
Academy
1. Eingeschränkte Zoomfunktion
Die Möglichkeit, die Seite zu vergrößern, ist eingeschränkt. Menschen mit Sehbeeinträchtigung können die Inhalte nicht frei heranzoomen.
2. Technisch falsche Kennzeichnungen
Ein Menü auf der Seite verwendet technische Auszeichnungen, die nicht korrekt sind. Dadurch können Hilfsmittel die Inhalte falsch vorlesen.
3. Schaltflächen ohne verständlichen Namen
Einige Pfeiltasten („Zurück“ und „Weiter“) haben keine eindeutige Bezeichnung für Menschen, die Screenreader nutzen.
4. Bilder ohne Beschreibung
Mehrere Bilder auf der Seite haben keine Textbeschreibung, die sie für blinde oder sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer verständlich macht.
5. Links ohne klare Bezeichnung
Das Firmenlogo und die Links zu Social-Media-Kanälen (Facebook, YouTube, Instagram, LinkedIn) haben keine eindeutige Beschriftung, was die Navigation erschwert.
6. Auswahlfeld ohne passende Beschriftung
Das Dropdown-Menü für die Anrede (Herr, Frau, Divers) hat keine zugehörige Beschriftung, die erklärt, wofür die Auswahl ist.
7. Zu geringer Farbkontrast
Der Button „Newsletter bestellen“ ist farblich nicht gut genug vom Hintergrund abgehoben, was das Lesen erschwert.
8. Überschriften sind nicht richtig strukturiert
Die Reihenfolge der Überschriften ist nicht logisch. Das kann die Orientierung auf der Seite erschweren.
9. Video ohne Untertitel
Das eingebettete Video hat keine Untertitel für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.
Newsletter
1. Fehlender Seitentitel
Der Newsletter enthält keinen eigenen Titel. Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer erkennen dadurch nicht sofort, worum es geht. Auch für Suchmaschinen ist ein Titel wichtig, um Inhalte richtig zuzuordnen.
2. Links ohne eindeutige Bezeichnung
Einige Links werden lediglich als Webadresse dargestellt. Für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern ist dadurch nicht erkennbar, wohin der Link führt. Künftig sollen Links mit klaren und beschreibenden Texten versehen werden (z. B. „Zur GEDISA-Website“ oder „Zu unserem Instagram-Kanal“).
3. Fehlende Sprachauszeichnung
Im Quellcode ist aktuell keine Sprache hinterlegt. Ohne diese Information kann es vorkommen, dass Inhalte in einer falschen Sprache ausgegeben werden. Wir werden den Newsletter künftig mit der korrekten Sprachauszeichnung (Deutsch) versehen.
4. Eingeschränkte Navigation
Es gibt derzeit keine Möglichkeit, wiederkehrende Bereiche wie Kopf- oder Fußzeilen zu überspringen. Für Menschen, die mit der Tastatur oder Screenreader navigieren, bedeutet das zusätzliche Barrieren. Wir arbeiten daran, Skip-Links oder Landmark-Bereiche einzubauen.
Mein ApothekenPortal
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA.
Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 27. Juni 2025 und manueller Prüfung. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt.
Folgende Probleme wurden festgestellt:
Farbkontrast
Der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist an einigen Stellen unzureichend und erschwert die Lesbarkeit.
Links
Manche Links haben keinen erkennbaren (sprechenden) Namen, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert.
Touch-Ziele
Bedienelemente (z. B. Buttons, Links) sind zu klein oder liegen zu eng beieinander, was insbesondere auf mobilen Geräten problematisch ist.
Überschriftenstruktur
Überschriften sind nicht in einer logisch absteigenden Reihenfolge (z. B. H1 → H3 ohne H2), was die Navigation für assistive Technologien behindert.
PDF-Dokumente
Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sie enthalten keine oder unvollständige semantische Struktur (z. B. fehlende Tags, Überschriften oder Alternativtexte), was die Nutzung mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien einschränkt.
ApoGuide Landingpage
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA.
Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 27. Juni 2025. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt.
Folgende Probleme wurden festgestellt:
1. ARIA-Rollen
Elemente mit einer ARIA-role, die bestimmte untergeordnete Elemente mit spezifischen role-Angaben erfordern, enthalten diese erforderlichen untergeordneten Rollen nicht vollständig. Dies kann die Nutzung durch Screenreader beeinträchtigen.
2. Links
Manche Links haben keinen unterscheidbaren (sprechenden) Namen, was die Bedienung und Orientierung mit assistiven Technologien wie Screenreadern erschwert.
ApoPortal Landingpage
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA.
Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 27. Juni 2025. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt.
Folgende Probleme wurden festgestellt:
Farbkontrast
Der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben ist an einigen Stellen unzureichend und erschwert die Lesbarkeit.
Links
Manche Links haben keinen erkennbaren (sprechenden) Namen, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert.
ApoGuide App
Die Erklärung zur Barrierefreiheit unserer ApoGuide App finden Sie unter folgendem Link:
https://www.apoguide.de/barrierefreiheit
IDP – Login
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA.
Die Bewertung beruht auf einem automatisierten Test mit Google Lighthouse vom 27. Juni 2025 und manueller Prüfung. Der Test wurde auf einem Desktopgerät durchgeführt.
Folgende Probleme wurden festgestellt:
Navigation
Einige Elemente haben einen [tabindex]-Wert größer als 0.
Dies bietet Verbesserungspotenzial für die Tastaturnavigation innerhalb der Anwendung.
Da sich unsere Website sowie die benannten Produkte und Anwendung bereits am Markt befinden, sind diese noch nicht vollständig barrierefrei.
Allgemeiner Hinweis
Da sich unsere Website sowie die benannten Produkte und Anwendung bereits am Markt befinden, sind diese noch nicht vollständig barrierefrei. Alle aufgelisteten Mängel werden kontinuierlich geprüft und schrittweise behoben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 erfolgte durch eine Selbstbewertung der GEDISA und einer Analyse per Google Lighthouse.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website, Produkte und Anwendungen aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
GEDISA – Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH
Yorckstraße 22- 24
14467 Potsdam
Telefon: +49 (0)331 769974 - 0
E-Mail: support@mein-apothekenportal.de
Internet: www.gedisa.de
Schlichtungsverfahren § 16 Buchst. b BGG
Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Diese Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt.
Kontakt zu Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de