Ab April 2024 sind die Apotheken dazu verpflichtet, eine KIM-Adresse pro Betriebsstätte nachzuweisen, um Kürzungen in den Refinanzierungsbeträgen zu vermeiden. KIM steht dabei für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist ein einheitlicher Standard auf Basis eines Maildienstes. Er dient zur elektronischen Übermittlung von Informationen und Dokumenten im Gesundheitswesen.
KIM ermöglicht damit den sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen registrierten, authentifizierten Nutzerinnen und Nutzern der Telematikinfrastruktur (TI) – dies zugleich einfach und schnell.
Die GEDISA stellt den Apotheken ab sofort über das GEDISA ApothekenPortal diese KIM-Adressen zur Verfügung. Apothekeninhaberinnen und -inhaber können schon jetzt die Möglichkeit zur Vorbestellung im GEDISA ApothekenPortal nutzen. In nur wenigen Minuten ist die gewünschte Adresse reserviert.
Weitere Informationen dazu im GEDISA ApothekenPortal.
KIM – sicher, einfach und schnell.