Es sind nun alle Voraussetzungen geschaffen, dass Apothekeninhaberinnen und -inhaber über das GEDISA ApothekenPortal ihre reservierten KIM-Adressen bzw. neue KIM-Adressen verbindlich bestellen können. Bisher wurden schon ca. 5.000 Adressen reserviert.
Die GEDISA hat in den vergangenen Wochen alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um den Apothekeninhaberinnen und -inhabern ab sofort die verbindliche Bestellung reservierter sowie neuer KIM-Adressen über das GEDISA ApothekenPortal zu ermöglichen. Insbesondere wurde die GEDISA durch die gematik als KIM-Anbieter zugelassen. Daneben wurde ein Bestellprozess implementiert, der die Apothekerinnen bzw. Apotheker einfach und schnell durch den Bestellvorgang leitet. Im An- schluss an den Bestellvorgang wird KIM durch unseren Servicepartner installiert.
Mit der KIM-Adresse können dann Nachrichten und Dokumente schnell und sicher per E-Mail über die Telematikinfrastruktur (TI) versendet werden. Durch den Gesetzgeber ist jede Vor-Ort-Apotheke dazu verpflichtet, die Nutzung mindestens einer KIM-Adresse bis Ende März 2024 nachzuweisen